IWiN

Qualifizierungsoffensive Niedersachsen 

Weiterbildungsförderung         

Das Land Niedersachsen startete im Jahr 2009 eine große Qualifizierungsoffensive die bis zum Jahr 2012 verlängert wurde

Mit dem Programm "IWiN - Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen" fördert das Land Niedersachsen die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Hierzu werden Zuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Niedersachsen gezahlt.

Durch die Förderung sollen sich die niedersächsischen KMU und deren MitarbeiterInnen weiterentwickeln, um sich den neuen Herausforderungen der sich ständig ändernden Märkte stellen zu können.

Für die Beratung und Antragstellung der KMU wurden in ganz Niedersachsen Regionale Anlaufstellen eingerichtet, die den antragstellenden Unternehmen mit Rat und Tat zur Seite stehen sollen.

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, die Weiterbildungsbeteiligung in Niedersachsen zu erhöhen. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr appelliert deshalb an alle niedersächsischen Betriebe und Beschäftigte, Qualifizierungsangebote noch stärker als bisher zu nutzen.

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht es darum, ihre Beschäftigungsfähigkeit immer wieder zu erneuern und dadurch nachhaltig zu sichern.

Gleichzeitig gilt es, die Innovationsfähigkeit unserer Unternehmen zu erhalten, damit die Betriebe im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben.

Dafür stellt das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Rahmen arbeitsmarktpolitischer Förderprogramme schon heute umfangreiche Hilfen für Betriebe und  Beschäftigte zur Verfügung und setzt dabei auch Mittel des Europäischen Sozialfonds ein.

Das Programm "Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen (IWiN)" zielt insbesondere auf die Weiterbildungsförderung einzelner Beschäftigter aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ab. KMU erhalten Unterstützung bei der Analyse des Weiterbildungsbedarfs ihrer Mitarbeiter und bei der Auswahl geeigneter Qualifizierungsmaßnahmen.

Daneben wird die Einrichtung von Regionalen Anlaufstellen zur Weiterbildungsberatung überwiegend bei Industrie- und Handelskammern sowie bei den Handwerkskammern gefördert. 

Zum Erfolg des Programms IWiN trägt insbesondere die unternehmensnahe Anbindung der Regionalen Anlaufstellen bei den Kammern bei. Deshalb plant das Wirtschaftministerium jetzt, die IWiN- Förderung bis zum Jahr 2012 auszudehnen.

Das Programm "Weiterbildungsoffensive für den Mittelstand (WOM)" zeichnet sich dadurch aus, dass Weiterbildungsträger zusammen mit den Betrieben Weiterbildungskonzepte entwickeln und dann gemeinsam umsetzen: Unternehmen und Mitarbeiter erhalten so eine passgenaue Unterstützung zur Anpassung an den Strukturwandel. Mit WOM sind damit überbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen möglich, seit Oktober 2009 können aber auch einzelbetriebliche Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.

Die Programme sind erfolgreich. Seit 2007 konnten fast 30.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden.

Mehr Geld für Weiterbildung!
Individuelle Weiterbildung in Niedersachsen - IWiN

IWiN wird fortgesetzt und ermöglicht den Unternehmen, noch mehr Geld für die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu beantragen! Bis zum Jahr 2012 fördert das Land Niedersachsen mit dem Programm IWiN die Weiterbildung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in Niedersachsen.
Durch die Förderung soll der Strukturwandel in den niedersächsischen Unternehmen weiterhin unterstützt werden. Für die Beratung und Antragstellung steht unsere Regionale Anlaufstelle für ESF geförderte Weiterbildung den Betrieben und Bildungsträgern zur Verfügung.

Wer kann einen Antrag stellen?

Eine Förderung beantragen können Unternehmen mit Betriebssitz in Niedersachsen, die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bzw. Kleinstunternehmen sind sowie Angehörige der freien Berufe. Die Zahl der Beschäftigten ist dabei ein wichtiges Kriterium: KMU sind Unternehmen mit
- weniger als 250 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen,
- einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
- und sind unabhängig und eigenständig.
Über mögliche Ausnahmen, z. B. bei Tochterunternehmen, informiert die Regionale Anlaufstelle.
Antragsberechtigt sind auch Inhaberinnen und Inhaber von Klein- und Kleinstunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und alle freiberuflich Tätigen.
Qualifizierungen von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die berufliche Weiterbildung von einzelnen Beschäftigten in niedersächsischen Betrieben und von Betriebsinhabern und –inhaberinnen von Kleinunternehmen.
Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikationen vermitteln und sich auf
- die Vermittlung von
beruflichen Fachkenntnissen
- oder die Vermittlung von methodischen Kenntnissen
- oder die Stärkung der Sozialkompetenz im Beruf
beziehen und dem
Strukturwandel und damit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen dienen. Die Qualifizierungen sollen 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Wenn eine Maßnahme in Module aufgeteilt ist, zählt die Gesamtstundenanzahl.

Von der Förderung ausgenommen sind :

Maßnahmen, die der ausschließlichen Vermittlung von Grundkenntnissen - vor allem im EDV-Bereich - dienen sowie
- Produktschulungen,
- der Erwerb von gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundenachweisen,
- Fahrerlaubnissen und ähnlichem.
Auch Bildungsmaßnahmen, die bereits anderweitig gefördert werden, können nicht berücksichtigt werden.

Wie wird der Antrag gestellt?

Das Unternehmen stellt je einen Antrag für jeden zu fördernden Beschäftigten für die jeweils ausgewählte Weiterbildungsmaßnahme direkt bei der in seiner Region zuständigen Regionalen Anlaufstelle.

Was sollten Sie beachten?

Sie dürfen sich bzw. Ihre Mitarbeiter erst nach der Antragstellung und der Bewilligung durch die Anlaufstelle verbindlich beim Bildungsträger anmelden. Wir empfehlen, lediglich eine Absichtserklärung bzw. eine unverbindliche Anmeldung unter Vorbehalt der Förderzusage beim Bildungsträger vorzunehmen. Beachten Sie, dass der rechtlich bindende Vertrag und die Rechnung des Bildungsträgers erst nach der Bewilligung ausgestellt sein dürfen. Die Kosten für die Weiterbildung übernimmt das Unternehmen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Kosten der Weiterbildung. Gefördert werden können bis zu 70 % der förderfähigen Qualifizierungskosten (Seminarentgelt und Prüfungsgebühren bis zu 20 € pro Seminarstunde). Gegebenenfalls kann durch Freistellung der Mitarbeiter der Zuschuss auf bis zu 90 % erhöht werden. Pro Kalenderjahr können je Betrieb bis zu 5.000,- € aus ESF-Mitteln bewilligt werden. Der Beitrag des Unternehmens besteht aus einem Eigenbeitrag von mindestens 10 % der Weiterbildungskosten und bei einer eventuellen Freistellung (Weiterzahlung des Gehalts für die Beschäftigten während der Zeit der Weiterbildung) aus den Freistellungskosten. Die Freistellung der Mitarbeiter ist nicht zwingend vorgegeben. Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhaber können für ihre eigenen Weiterbildungen keine Freistellungskosten geltend machen.

Wie erfolgt die Zahlung?

Das Unternehmen zahlt die Rechnung für die Bildungsmaßnahme. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Weiterbildung von der Regionalen Anlaufstelle an das Unternehmen gezahlt. Für die Zahlung des Zuschusses benötigen wir nach Beendigung der Bildungsmaßnahme die Originalrechnung, eine Kopie der Teilnahmebescheinigung sowie ggf. eine Erklärung über die erfolgte Freistellung.